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Immissionsschutz in der Bauleitplanung

Bei der Ausweisung
neuer Baugebiete
erfolgt die akustische Planung und Bewertung nach DIN 18005-1.

Legende Schallschutzgutachten Immissionsprognose Rasterlaermkarte

Prognose von Schallimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung *

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe eines akustischen Rechenmodells die Schallimmissionen, die von bestehenden Schallquellen wie Verkehrswegen, Gewerbebetrieben, Sportstätten, Freizeitanlagen und von neuen Verkehrswegen im geplanten Baugebiet ausgehen, und unterstützen Sie bei der Optimierung von Gebäudeanordnungen und –nutzungen im geplanten Baugebiet. Für die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten führen wir Emissionskontingentierungen nach DIN 45691 durch.

Zudem können wir den maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 berechnen und die notwendigen Schallschutzklassen von Fenstern an schutzbedürftigen Räumen festlegen.
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Entsprechende Planungsleistungen erbringen wir für Sie übrigens auch im Erschütterungsschutz.

Hinweis: Für die Aktualität der angegebenen Normen und Richtlinien wird keine Gewähr übernommen!

*  Veröffentlichung durch IBS Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik GmbH in Frankenthal.

Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung

Rheinland-Pfalz. Aktualität der Geobasisinformation: 15.08.2005

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