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Schallmessungen

Emissionsmessung WEA Grenzflaechenmikrofon

Für die messtechnische Ermittlung von Schallpegeln gibt es zahlreiche Regelwerke, so für die Schallleistungsbestimmung die DIN EN ISO 3740-Reihe, die DIN EN ISO 9614-Reihe und zahlreiche Normen, die sich mit bestimmten Schallquellenarten befassen wie beispielsweise die DIN EN 61400-11 für Windenergieanlagen.

Schallleistungsbestimmung an einer
Windkraftanlage mit Grenzflächenmikrofon

Wetterfeste-Mikrofoneinheit

Einige Messaufgaben erfordern, dass bei jedem “Wind und Wetter“ gemessen wird. Dazu verwenden wir eine wetterfeste Mikrofoneinheit, die ganzjährig im Freien betrieben werden kann. Bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten hilft ein Sekundär-Windschirm, das windinduzierte Geräusch vom Anlagengeräusch zu trennen.

Wetterfeste Mikrofoneinheit

Gewerbliche Schallimmissionen in der Wohnnachbarschaft werden entsprechend TA Lärm z.B. nach DIN 45645-1 gemessen, während für Messungen des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz die Normen der DIN EN ISO 11200-Reihe und für die Messung des Tages-Lärmexpositionspegels nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung die DIN EN ISO 9612 gelten. Wir sind als Messstelle nach § 29b BImSchG für die Ermittlung von Geräuschen bekannt gegeben und nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und unterstützen Sie bei der Messung nahezu sämtlicher Schallquellen nach einer Vielzahl von Normen.

Hinweis: Für die Aktualität der angegebenen Normen und Richtlinien wird keine Gewähr übernommen!

Referenzen:

Schalltechnische Überwachungs- und Abnahmemessungen nach TA Lärm:

Ermittlung der Schallemission von Maschinen und Anlagen:

Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz:

Bau- und Raumakustik:

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