• zur Startseite
  • Schallschutzgutachten

    Autobahnkreuz

    Rasterlärmkarte des Beurteilungspegels
    nach 16. BImSchV an einem Autobahnkreuz

    Bauvorhaben wirken sich häufig auf die Lärmbelastung in der angrenzenden Wohnnachbarschaft aus und müssen deshalb nach der 16. BImSchV, der TA Lärm, der 18. BImSchV, DIN 18005, AVV Baulärm oder anderen Regelwerken akustisch bewertet werden.

    Als nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte und nach §29b BImSchG für die Ermittlung von Geräuschen bekannte gegebene Messstelle erstellen wir für Sie Prüfberichte, die zur Vorlage bei Behörden wie z.B. dem Bauamt, der Struktur- und Genehmigungsdirektion, dem Regierungspräsidium, dem Landratsamt oder der Gewerbeaufsicht geeignet sind.

    Bei der Neuplanung oder der wesentlichen Änderung von Anlagen legen wir bei Bedarf entsprechende Minderungsmaßnahmen aus. Hierdurch können im Vorfeld die für den Schallschutz notwendigen Kosten eingeplant und eventuelle Nachbesserungen vermieden werden.

    Dies ist die gekürzte Smartphone-Version unserer Homepage.
    Für mehr Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage über Ihren PC.

    Hinweis:
    Für die Aktualität der angegebenen Normen und Richtlinien wird keine Gewähr übernommen!

  • nach oben